MEDIZINRECHT

Bei der Beratung und Vertretung von Medizinern und medizinischen Einrichtungen verfolgen wir einen „ganzheitlichen Ansatz“. Wir unterstützen sowohl in allen Statusfragen im Zusammenhang mit dem Vertragsarztrecht und Berufsrecht als auch bei möglichen Kooperations- und Gesellschaftsformen. So gestalten wir zum Beispiel rechtssichere Verträge für Berufsausübungsgemeinschaften, Praxisgemeinschaften und Medizinische Versorgungszentren.

Darüber hinaus stehen wir unseren Mandanten in zivilrechtlichen Angelegenheiten wie etwa bei Streitfragen aus ärztlicher und nichtärztlicher Kooperation zur Seite. Außerdem vertreten wir unsere Mandanten in sozialrechtlichen Belangen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung oder der Ärztekammer.

Auch die Gestaltung und Entwicklung individueller Nachfolgeregelungen sowie die Rechtsberatung im Rahmen von Praxis- oder Anteilsverkäufen gehören zum Leistungsspektrum unserer Kanzlei.