Beck-Seminar Mietrecht in der Insolvenz

Referenten Dr. Andreas Lachmann und Ulrich Schmidt

Im Insolvenzfall müssen Mietvertäge an den Vorschriften des Insolvenzrechts gemessen werden: So wird ein Kündigungsrecht wegen Zahlungsverzuges des Mieters nach dessen Insolvenzantrag unwirksam. Der Insolvenzverwalter kann mit Insolvenzeröffnung ein Sonderkündigungsrecht geltend machen. Räumungsansprüche werden je nach Nutzung zu Insolvenzforderungen oder können als Masseverbindlichkeiten durchgesetzt werden.

Aufgrund fundierter Praxiserfahrung erläutern die Referenten die Handlungsspielräume und Sanierungsmöglichkeiten in den unterschiedlichen Stadien des Insolvenzverfahrens.

Die nächsten Termine finden statt am 22.06.2020 in Frankfurt und am 27.11.2020 in München.

Werbeflyer und Anmeldung finden Sie LINK hier.

Infrastrukturgesellschaft Verkehr: NJW-Interview mit Dr. Clemens Antweiler

Wurde von der Infrastruktur Infrastrukturgesellschaft Verkehr zu Steuern? Antworten suchen finden Sie in einem Interview, das NJW mit Dr. Clemens Antweiler gehört hat.  LINK hier

Zulässigkeit von Direktvergaben in ÖPNV: RWP vertritt Antragsteller bei Vorlage an den EuGH

Das OLG Düsseldorf hat mit zwei Beschlüssen vom 3. Mai 2017 mehrere Fragen zur Zulässigkeit von Direktvergaben dem EuGH zur Entscheidung nach Art. 267 AEUV treten. RWP vertritt in diesem Verfahren die Maßnahmen.
LINK hier

Rezension über Die Bauinsolvenz von Herrn Dr. Lachmann

Die Rezension über „Die Bauinsolvenz“, Claus Schmitz, 6. Aufl., RWS Verlag, aus der InsbürO 8/2015 lesen Sie LINK hier.

Koordination, Integration, Prüfung und Freigabe

Was schuldet der Architekt in Bezug auf die Werkstatt und Montagepläne der ausführenden Unternehmen und die Schalpläne des Tragwerksplaners

Den Artikel von Herrn LINK Dr. Jörg Zerhusen aus der BauR Ausgabe März 2015 lesen Sie LINK hier.

Beck-Seminar Zivil- und strafrechtliche Risiken in der Insolvenz

Referenten Dr. Andreas Lachmann und Prof. Dr. Jürgen Wessing

Die Abwicklung von Insolvenzverfahren ist wesentlich durch “pragmatische” Entscheidungen geprägt. Handlungszwänge aufgrund von wirtschaftlichen Schieflagen verleiten die Verantwortlichen oft, sich nicht ausreichend mit den rechtlichen Folgen ihres Handelns zu befassen.

In diesem Seminar zeigen wir auf, welche zivil- und strafrechtlichen Risiken sich im Zusammenhang mit der Sanierung von Unternehmen und der Abwicklung von Insolvenzverfahren ergeben. Beleuchtet werden die Situationen, die besonders haftungsträchtig sind oder gar – bei einem Fehlverhalten – strafrechtliche Ermittlungen nach sich ziehen können.

Wir geben Gestaltungstipps, wie Risiken vermieden werden können, und erläutern Verteidigungsstrategien, wenn die Handelnden sich mit möglichen strafrechtlichen Konsequenzen befassen müssen.

Die nächsten Termine finden statt am 21.09.2018 in München und am 10.12.2018 in Köln.

Werbeflyer und Anmeldung finden Sie LINK hier

Update Bankrecht Juli 2017

BGH: Unzulässigkeit von Verwaltungsungsentgelten bei Verträgen an Unternehmen

Der Bundesgerichtshof (BGH) ist am 4. Juli 2017 in zwei Verfahren (XI ZR 562/15 und IX ZR 233/16) .

Bei Fragen zu den Fragen des BGHs vom 4. Juli 2017 sowie zu den Beträgen auf Ihre Darlehensverträge gehören wir Sie gerne.

Ihr Ansprechpartner: LINK Dr. Andreas Lachmann

Pflichten des Architeckten in Bezug auf die Werkstatt- und Montagepläne der ausführenden Unternehmen und die Schalpläne des Tragwerksplaners

Den Artikel von LINK Herrn Dr. Jörg Zerhusen aus der VDI-Jahresausgabe 2015/2016 der Organzeitschrift „Bauingenieur“, ab Seite 19 ff. finden Sie LINK hier.