HANDELS- UND VERTRIEBSRECHT

Wir beraten unsere Mandanten bei der Gestaltung, Durchführung und Beendigung von Vertriebsverträgen, insbesondere Vertragshändler- und Handelsvertreterverträgen. In diesem Zusammenhang führen wir Vertragsverhandlungen in englischer, französischer oder polnischer Sprache. Bei größeren, auch internationalen, Vertriebsstrukturen erstellen wir die entsprechenden Standardverträge.

Wir sind besonders grenzüberschreitend tätig und beraten internationale Mandanten über das deutsche Handels- und Vertriebsrecht. Unsere deutschen Mandanten können wir über die Besonderheiten ausländischer Rechtsordnungen, insbesondere des französischen und des polnischen Rechts, unterrichten.

Über die Mitgliedschaft in einer der größten internationalen Netzwerkorganisationen unabhängiger Anwaltskanzleien haben wir darüber hinaus Zugriff auf die Expertise hochqualifizierter und erfahrener Kollegen in allen Ländern, die für deutsche Unternehmen geschäftlich von Bedeutung sind.

Darüber hinaus sind wir bundesweit auf diesem Gebiet forensisch tätig.