ALLGEMEINES WIRTSCHAFTSRECHT, GESELLSCHAFTSRECHT / M&A
Wir bieten Kapital- und Personengesellschaften und insbesondere mittelständisch geprägten Unternehmen breite Unterstützung sowohl im Gesellschaftsrecht als auch in allgemeinen wirtschaftsrechtlichen Fragen rund um das Unternehmen. Zu unseren Kernkompetenzen zählen die umfassende Betreuung von Käufern oder Verkäufern bei Unternehmenstransaktionen – unabhängig davon, ob diese im In- oder Ausland stattfinden – und Umstrukturierungen sowie die Beratung von Gesellschaftern und Geschäftsführern. Über unsere Mitgliedschaft in einem der weltweit größten Netzwerke unabhängiger Anwaltskanzleien können wir auf die Unterstützung ausgewiesener Gesellschaftsrechtler in allen bedeutenden Jurisdiktionen zugreifen.
Im Rahmen von Unternehmenstransaktionen führen wir auch die erforderlichen Due Diligence-Prüfungen durch. Dabei begleiten wir unsere in- und ausländischen Mandanten in allen Phasen der Transaktion bis zum „closing“. Einen besonderen Beratungsschwerpunkt in diesem Rechtsgebiet stellt zudem die Planung, Durchführung und Finanzierung von Nachfolgen in inhabergeführten Unternehmen dar.
Gesellschafter und Geschäftsführer schätzen unsere Beratung nicht nur bei der Änderung von Gesellschaftsverträgen, der Durchführung von Gesellschafterversammlungen sowie beim Abschluss und der Beendigung von Geschäftsführeranstellungsverträgen, sondern auch bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Begleitung von Gesellschafterstreitigkeiten.
Auch den zunehmend an Bedeutung gewinnenden gemeinnützigen Organisationen wie beispielsweise Vereinen, gGmbH oder gAG und ihren Organen bieten wir in allen Rechtsfragen umfassende Betreuung – von der Gründung bis hin zur laufenden Beratung.