BANKRECHT

Im Rahmen unserer bankrechtlichen Beratung unterstützen wir Mandanten in Fragen des allgemeinen Bankvertragsrechts, Kreditvertragsrechts und Kapitalanlagerechts.

Unsere Fachleute bieten kompetente Betreuung bei Unternehmens- und Objektfinanzierungen. Wir begleiten bei komplexen Vertragswerken einschließlich alternativer Finanzierungen und der Ausgestaltung von Vereinbarungen zu Sicherheiten.

Auch bei Unternehmenskrisen unterstützen wir unsere Mandanten und beraten diese insbesondere bei Umfinanzierungen und bei der Prüfung der Berechtigung von Nachbesicherungsverlangen.

Ferner bieten wir bei der Anspruchsverfolgung wegen fehlerhafter Anlageberatung durch Kreditinstitute oder Banken umfassende Unterstützung und helfen bei der Durchsetzung der Haftungsansprüche.