HAFTUNGSRECHT

Die Absicherung der Risiken aus ihrer beruflichen Tätigkeit hat bei Freiberuflern einen besonderen Stellenwert. Die Ursachen hierfür liegen nicht nur im hohen Haftungspotential, sondern auch in der weitgehenden Unkalkulierbarkeit eines möglichen Schadenseintritts und der daraus resultierenden Folgen.

Unsere Fachleute verfügen über langjährige Erfahrungen im Haftungsrecht und sind auf Veranlassung großer Versicherer bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen gegen Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Manager sowie Architekten, Ingenieure und Bauträger tätig.

Im Rahmen des Haftungsrechts beraten wir unsere freiberuflichen Mandanten außergerichtlich und übernehmen die Prozessvertretung vor allen deutschen Gerichten.