Deutsch-Französisches Wirtschaftsrecht
In Düsseldorf stehen wir Mandanten aus dem französischsprachigen Raum beratend und begleitend zur Seite. Wir unterstützen sie bei ihrer Geschäftstätigkeit auf dem Gebiet der Bundesrepublik, insbesondere bei der Gründung einer Tochtergesellschaft oder einer Niederlassung, bei der Gestaltung und Verhandlung von Kooperations-, Handels- und Vertriebsverträgen mit ihren deutschen Geschäftspartnern sowie der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir vertreten sie bundesweit gerichtlich und außergerichtlich in streitigen Auseinandersetzungen.
Auch unseren deutschen Mandanten, die in Frankreich eine Vertriebsstruktur errichten oder verändern wollen, stehen wir mit Rat zur Seite. Wir beraten sie in diesem Zusammenhang über die geeignete Rechtswahl, indem wir die Vor- und Nachteile der deutschen und französischen Rechtsordnung gegeneinander abwägen. Ferner können wir unsere deutschen Mandanten zusammen mit französischen Partnerkanzleien in anderen Bereichen des Wirtschaftsrechts nach Frankreich begleiten